Die Sache mit dem Geld

Jede Schwangere, jede Frau die ein Kind geboren oder adoptiert hat und jedes Neugeborene haben einen gesetzlichen Anspruch auf Begleitung durch eine Hebamme. Hebammenhilfe ist eine Leistung der Krankenkassen oder Sozialämter.



Das heißt: die Kosten werden in einem bestimmten, normalerweise aber ausreichenden Rahmen von den Krankenkassen und Sozialämtern übernommen, damit alle Frauen und Kinder diese Hilfe bekommen.



Die Hebamme rechnet direkt mit den Krankenkassen ab, Privatpatientinnen erhalten den Betrag von ihrer Kasse erstattet.